Arbeitsrecht

Kompetenz in allen Aspekten des Arbeitsrechts

Arbeitsrecht für Arbeitgeber

Wir bieten Ihnen:

Beratung
Sie haben arbeitsrechtliche Fragen oder planen personelle Anpassungen? Wir beraten Sie, entwickeln gemeinsam die Strategien und bereiten auf Wunsch die notwendigen Schritte und Vertragsgestaltungen vor.

Klageabwehr
Sie werden von Ihrem Arbeitnehmer verklagt?
Wir vertreten Sie vor Gericht zur Abwehr der Ansprüche.

Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

Wir vertreten Ihre Interessen bei:

  • Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Abfindungszahlungen
  • Diskriminierung
  • u.v.m


Rechtsanwältin Stadler ist aufgrund ihrer Erfahrung im Bereich Arbeitsrecht in verschiedenen Wirtschaftskanzleien und in einem internationalen Unternehmen kompetente Ansprechpartnerin für alle arbeitsrechtlichen Fragestellungen.

Ihre Anwältin für Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Viola Stadler ist eine auf das Arbeitsrecht spezialisierte Anwältin. Sie trägt den Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht“  berät ihre Mandanten bei allen arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen.

Viola Stadler

Viola Stadler

Häufig gestellte Fragen in Bezug auf Arbeitsrecht

Da das Kündigungsschutzgesetz als Bestandsschutzgesetz ausgestaltet ist, haben Sie grundsätzlich keinen Abfindungsanspruch. Im Kündigungsschutzverfahren wird arbeitsgerichtlich nur die Wirksamkeit einer Kündigung überprüft.

In der Praxis enden Kündigungsschutzverfahren häufig aber durch Abfindungsvergleich. Die Erhebung der Kündigungsschutzklage ist damit der Weg, nach Erhalt der Kündigung eine Abfindung erstreiten zu können.

Sie können die Abmahnung hinnehmen und nicht reagieren oder aber haben die Möglichkeit, sich selbst durch eine Gegendarstellung zu äußern oder aber einen Anwalt zu beauftragen, der Ihre Ansprüche auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte – gegebenenfalls auch gerichtlich – geltend macht.

Häufig wird dieses Klageverfahren als Forum gesehen, Vergleichsgespräche über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu führen, weil „das Tischtuch ja schon zerschnitten ist“.

Kündigungsschutzverfahren bergen für Arbeitgeber erhebliche Risiken.

Im Falle der gerichtlich festgestellten Unwirksamkeit der Kündigung muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wieder einstellen und ihm – häufig für mehrere Monate – den Lohn (= Annahmeverzugslohn) nachbezahlen, ohne dass der Arbeitnehmer „einen Finger krumm gemacht hat“.

Diese erheblichen wirtschaftlichen Risiken können durch eine geschickte Gestaltung z.B. durch eine befristete Prozessbeschäftigung minimiert werden.

Jeder Minijobber hat Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen bzw. 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche.

Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, rechnen Sie den Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage um. Dabei ist nur wichtig, wie viele Werktage Ihr Minijobber pro Woche arbeitet – nicht, wie viele Stunden er an den Werktagen leistet.