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Kompetenzen

Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht ist ein eigenständiges Sonderstrafrecht für junge Beschuldigte. Für Ermittlungs- und Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende gelten grundsätzlich die Regeln der Strafprozessordnung – ergänzt und teils verdrängt durch die besonderen Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG).

Für wen gilt das Jugendstrafrecht?

Besonderheiten des Verfahrens

Verhandlungen gegen Jugendliche sind nicht öffentlich – anders als im allgemeinen Strafverfahren. Zudem wirkt die Jugendgerichtshilfe mit: Sie untersucht Persönlichkeit, Entwicklung und Lebensumfeld der beschuldigten Person und nimmt in der Regel an der Hauptverhandlung teil.

Im Mittelpunkt des Jugendstrafrechts steht der Erziehungsgedanke. Die möglichen Rechtsfolgen unterscheiden sich daher deutlich vom Erwachsenenstrafrecht: Das Gesetz kennt Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel (z. B. Verwarnung, Auflagen, Jugendarrest) und die Jugendstrafe.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Kunath, Fachanwalt für Strafrecht, sowie sein Kollege David Stadion, ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht, vertreten junge Mandantinnen und Mandanten sowie deren Familien engagiert in allen Stadien des Verfahrens.

Häufige Fragen zum Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht soll vor allem verhindern, dass Jugendliche oder Heranwachsende erneut straffällig werden. Anders als im Erwachsenenstrafrecht steht dabei die altersgerechte Begleitung auf dem Weg ins Erwachsenenleben im Vordergrund.

Ermittlungsverfahren: Es liegt eine Vorladung oder ein Anhörungsbogen von Polizei oder Staatsanwaltschaft vor.

Anklage oder Strafbefehl: Es wurde Anklage erhoben oder ein Strafbefehl zugestellt.

Festnahme: Der oder die Jugendliche bzw. eine nahestehende Person wurde festgenommen.

Als Zuchtmittel kommen insbesondere Verwarnung, Auflagen und Jugendarrest in Betracht. Sie dienen vor allem der Erziehung, haben aber auch einen spürbaren, sanktionierenden Charakter.

Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch.