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Kompetenzen

Straf- und Strafvollzugsrecht

Anders als viele Kanzleien, die Strafrecht nur als Nebengebiet betreuen, hat sich unsere Kanzlei ganz auf die engagierte Strafverteidigung und die Vertretung von Nebenklägerinnen und Nebenklägern spezialisiert.

Tätigkeitsschwerpunkte

Strafvollstreckung

Ist ein Strafurteil rechtskräftig geworden, schließt sich die Strafvollstreckung an. Wurde eine Freiheitsstrafe verhängt, verbringt die verurteilte Person diese in einer Justizvollzugsanstalt. Wir beraten Sie unter anderem zu vollzugsöffnenden Maßnahmen, zum offenen Vollzug sowie bei Anträgen auf eine vorzeitige Entlassung nach § 57 StGB.

Ihre Ansprechpartner

Rechtsanwalt Christian Kunath ist Fachanwalt für Strafrecht und berät und verteidigt Mandantinnen und Mandanten gemeinsam mit seinem Kollegen David Stadion, ebenfalls Fachanwalt für Strafrecht, in allen strafrechtlichen Angelegenheiten.

Häufige Fragen zum Strafrecht

Das Strafrecht schützt grundlegende Rechtsgüter wie Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Ehre und Vermögen. Es trägt damit dazu bei, die Rechtsordnung eines Staates aufrechtzuerhalten.

Ermittlungsverfahren: Sie haben eine Vorladung oder einen Anhörungsbogen von Polizei oder Staatsanwaltschaft erhalten.

Anklage oder Strafbefehl: Gegen Sie wurde Anklage erhoben oder Sie haben einen Strafbefehl erhalten.

Festnahme: Sie selbst oder eine Ihnen nahestehende Person wurden festgenommen.

Als Beschuldigte oder Beschuldigter haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, das Verfahren aktiv mitzugestalten. Wichtig ist dabei die Unterstützung durch eine erfahrene Strafverteidigung – egal ob Sie eine Vernehmungsladung, einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift erhalten haben.

Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gerne beraten wir Sie ausführlich in einem persönlichen Gespräch.